Berufseignung
Sie werden mit Menschen zu tun haben. Deshalb muss, neben der physischen und psychischen Gesundheit, die von einer Ärztin oder einem Arzt bestätigt wird, auch ein amtliches Führungszeugnis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass keine strafrechtlich relevanten Angelegenheiten vorhanden sind.
Ob Sie sich allerdings für den Beruf geeignet fühlen erfahren Sie in einem Praktikum. Da erleben Sie direkt, was Sie mit dem Beruf und der Beruf mit Ihnen macht. Wir empfehlen deshalb allen, ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung zu machen, damit auch die letzten Fragen geklärt werden können.